Rauchmelder

Rauchmelder

Merten Leistungen Rauchmelder 2Seit dem 18. Februar 2004 besteht eine Rauchermelderpflicht im Saarland für Neu- und Umbauten. Die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten ist aus der Landesbauordnung Saarland §46(4) (LBauO) eindeutig zu erkennen.
Sie sollten jedoch im eigenen Interesse dringend auch Ihre Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten.



Wie viele Rauchmelder sind in der Wohnung nötig:

Merten Leistungen Rauchmelder

Rauchmelder müssen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren (Fluchtwege) installiert werden. Eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur benötigt 3 Rauchmelder.
Die Kontrolle bei Neu- und Umbauten wird bei der Bauabnahme durch den Schornsteinfeger durchgeführt.
Installieren Sie keinen Rauchmelder und es kommt bei einem Brand zu einem Schaden ist die Versicherung von der Leistungspflicht frei. Auch Nichtwissen schützt Sie davor nicht. Die Versicherung wird Ihnen im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Sie sind dann in der Beweispflicht das der Schaden oder die Schadenshöhe auch mit Rauchmelder entstanden wäre. Dies zu beweisen ist unmöglich!!!

Rauchmelder retten Leben!!!

Sprechen Sie uns auf die Installation von Rauchmelder an, wir beraten Sie gerne

Rauchmelder Slider