BGV A3 Prüfungen

BGV A3 Prüfungen

Unter der BGV A3 Prüfung versteht man die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel. Während im privaten Bereich nur auf die richtigen Kennzeichnungen (CE- oder VDE-Kennzeichnung) auf den elektrischen Betriebsmitteln zu achten ist, muss der Arbeitgeber elektrische Betriebsmittel, die er seinen Mitarbeitern für die beruflichen Tätigkeiten zur Verfügung stellt, prüfen lassen.
Ein ortsveränderliches Betriebsmittel ist ein Betriebsmittel, dass während des Betriebs bewegt wird oder leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden kann, während es an den Versorgungsstromkreis angeschlossen ist. Hierzu zählen Tischrechner, Bildschirm, PC, Drucker, Kaffeemaschine, usw.

In den Richtlinien der BGV A3 §5 Prüfungen steht, dass Unternehmer einer Prüfpflicht unterliegen:

„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
und

2. in bestimmten Zeitabständen

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaften ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.“

In §5 Abs.1 Nr.1 stehen die Durchführungsanweisungen. Hier wird festgelegt, dass
elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur im ordnungsgemäßen Zustand in Betrieb
genommen werden und müssen in diesem Zustand auch erhalten werden. Unter §5 Abs. 1
Nr.2 wird darauf hingewiesen, dass zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu Prüfen sind.

Die Prüffristen für die ortsveränderlichen Betriebsmittel werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist, Richt-
und Maximalwerte
Art der Prüfung Prüfer

Ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit
Stecker

Beweglichen Leitungen
mit Stecker und
Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf  Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist
entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten
und Werkstätten oder unter ähnlichen
Bedingungen ein
Jahr.
In Büros oder unter ähnlichen
Bedingungen zwei
Jahren

Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfungsgeräte auch elektronisch unterwiesene Personen